Forum Jobline

Weiterbildungsmaßnahmen und Seminare sollten im Lebenslauf nicht fehlen

Viele Personalchefs lesen bei einer eingehenden Bewerbung nicht etwa zuerst das Anschreiben, sondern stattdessen den Lebenslauf – dieser vermittelt die wichtigsten Fakten zum Bewerber und ermöglicht aus diesem Grund, sich einen ersten Eindruck von diesem zu machen. Hierbei kommt es nicht nur auf eine sorgfältige Strukturierung an, sondern hauptsächlich auf die aufgelisteten Inhalte. Neben den Abschlussnoten sowie der Berufserfahrung werden auch dort genannte weitere Kompetenzen, die beispielsweise in Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen erworben wurden, immer wichtiger und stellen mitunter eines der entscheidenden Kriterien dar.

Angegebene Seminare signalisieren Lernbereitschaft des Bewerbers

Die im Lebenslauf angegebenen absolvierten Seminare – beispielsweise zur Verbesserung der Kenntnisse bei den Technologien von Microsoft, wie sie msambition.de anbietet – signalisieren dem zuständigen Personalchef, über welche besonderen Fähigkeiten der Bewerber verfügt; dieser zeigt darüber hinaus auch seine grundsätzliche Bereitschaft, bereits erworbene Kompetenzen zu verbessern beziehungsweise zu vertiefen. Aus diesem Grund sind durchaus auch Weiterbildungsmaßnahmen, die mit dem eigentlichen Beruf in keinem Zusammenhang stehen, im Lebenslauf relevant, denn diese verdeutlichen ebenfalls die Lernbereitschaft und geben des Weiteren ein Bild von der Gesamtpersönlichkeit des Interessenten ab. Deshalb werden derartige absolvierte Seminare vor allem von älteren Bewerbern erwartet, deren Ausbildung schon mehrere Jahre zurückliegt, um zu sehen, ob diese dennoch offen für Neues und Veränderungen sind.

Allerdings sollten nachvollziehbarerweise nur diejenigen Weiterbildungsmaßnahmen angegeben werden, bei welchen besagte Person auch anwesend war. Zwar dürfen Seminare und Weitebildungsmaßnahmen im Lebenslauf grundsätzlich nicht fehlen, doch falsche Angaben kommen spätestens beim Bewerbungsgespräch heraus – und sämtliche Chancen auf den gewünschten Arbeitsplatz sind zunichte gemacht worden. Dasselbe gilt auch für Seminare, an denen zwar teilgenommen wurde, bei denen jedoch kein fachliches Wissen mitgenommen werden konnte.