Was sind die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit?
Wer in Deutschland derzeit in keinem Arbeitsverhältnis steht, bereits längerfristig auf Jobsuche ist oder in näherer Zukunft seinen Job verlieren wird, der kann sich Hilfe suchend an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Die hier beschäftigten Mitarbeiter stehen Arbeitslosen, Ausbildungssuchenden und auch den zurzeit noch beschäftigten Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Sie führen Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammen, nehmen Vermittlungsgesuche auf und unterbreiten Hinweise zu den Förderungsmaßnahmen. In den örtlichen Dienststellen können zudem Fragen und Möglichkeiten erörtert werden, vor allem, wenn Hilfestellungen bei Anträgen und Formularen gewünscht und nötig werden.
Ansprüche und Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Das Leistungsspektrum der Bundesagentur für Arbeit ist vielfältig. In erster Linie werden hier natürlich Arbeitslose, Auszubildende und Berufsrückkehrer betreut. Diese haben ein gesetzliches Anrecht auf Förderungen und Leistungen, um ihren Lebensstandard und die Zukunft zu sichern.
Doch neben der Zuteilung des Arbeitslosengeldes werden hier ebenso Förderungen und Vermittlungen angeboten, um dem Arbeitslosen den Weg in die Berufswelt zu erleichtern und wieder möglich zu machen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit jedoch auch den Arbeitnehmern, die derzeit noch fest in einem Arbeitsumfeld integriert sind, zur Verfügung. Droht beispielsweise eine Entlassung oder fühlt sich der Angestellte einfach nicht mehr wohl in seinem Job, möchte die Arbeitsstätte wechseln, so bietet die Bundesagentur für Arbeit auch hier Hilfestellung an. Demzufolge kann sich der Beschäftigte als arbeitssuchend melden und über das Jobportal nach geeigneten Stellenanzeigen Ausschau halten. Des Weiteren finden natürlich stets auch Informationsgespräche statt, in denen Fragen, Anregungen und verschiedene Thematiken zu den Bereichen Rechte und Pflichten erörtert werden.
Wer sich jedoch an die Bundesagentur für Arbeit wendet, weil er den Job wechseln möchte, der muss in jedem Fall dies bedenken: Eine Kündigung darf nicht zu voreilig übermittelt werden, da diese unter Umständen eine Sperrzeit des etwaigen Arbeitslosengeldes mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten nach sich zieht. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, ist ein Anruf oder ein Besuch nach vorheriger Terminabsprache der beste Weg, um sich Informationen darüber einzuholen, wie man sich beruflich neu orientieren und der Arbeitswelt entgegen treten sollte.