Ratgeber Nebenjob – das sollte man wissen
In vielen deutschen Haushalten ist das Geld derart knapp, dass das reguläre Einkommen nicht mehr ausreichend ist, um alle anfallenden Kosten adäquat decken zu können. Meist können nicht mal mehr die alltäglichen Dinge finanziert werden und Extraausgaben müssen komplett gestrichen werden.
An diesem Punkt überlegen Betroffene dann schnell auch einen Zweit- bzw. Nebenjob aufzunehmen, wollen sie nicht in der Überschuldung enden.
Was beim Nebenjob zu beachten ist
Nebenjobs sind gefragt und daher ist es auch nicht immer so leicht, einen passenden Job zu finden. Zeitungen und Internetportale, sind voll mit attraktiven Angeboten und bei dem Internetportal ist die Registrierung dazu noch gratis.
Vorsicht allerdings: es kann auch vorkommen, dass sich hinter Internetportalen unseriöse Anbieter verbergen, die den Arbeitssuchenden keinen Nebenerwerb bringen, sondern ihnen stattdessen das Geld aus der Tasche ziehen wollen – schwarze Schafe gibt es leider und bekanntermaßen in jeder Branche.
Wer ein Inserat findet, in dem mit horrenden Gehältern geworben wird, der kann in der Regel davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen dubiosen Anbieter handelt. Eine überproportionale Bezahlung ist unüblich und sollte beim Interessierten alle Alarmglocken klingeln lassen. Und auch wenn zunächst Geld für das Zusenden von Informationsmaterial gefordert wird, sollte Abstand genommen werden. Kein seriöser Arbeitgeber verlangt von seinen Mitarbeitern Geld. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, der wendet sich am besten an das Arbeitsamt, denn auch hier werden immer wieder auch Nebenjobs vermittelt.
Wer allerdings den passenden Nebenjob gefunden hat, der sollte es nicht versäumen, seinen Arbeitgeber von dieser Nebentätigkeit zu unterrichten. Im Grunde genommen muss hier das OK eingeholt werden, damit der Arbeitnehmer auch rechtlich auf der sicheren Seite ist. Wird der Arbeitgeber diesbezüglich nicht informiert, so hat dieser die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Auch in Bezug auf Lohn- und Einkommenssteuer sollte sich der Arbeitnehmer im Vorfeld informieren. Ist der Nebenjob so gut honoriert, dass er die Geringfügigkeitsmarke übersteigt, so wechselt der Arbeitnehmer automatisch in eine andere Steuerklasse, in die Klasse VI, und muss nun entsprechend deutlich mehr Steuern zahlen.
Wichtig ist jedoch immer, dass sich der Nebenjob so gestaltet, dass die Haupttätigkeit nicht darunter leidet. Wer in einem Hotel als Nachtportier arbeitet, der wird in der Regel am nächsten Tag den Bürojob kaum mehr kompetent ausüben können. Es kommt aufgrund der Ermüdung zu Fehlern, die letztendlich dann auch den Hauptjob gefährden. Von daher ist es wichtig, genau zu überlegen, ob man der Doppelbelastung langfristig gewachsen ist, oder ob es nicht doch einen Nebenjob gibt, der in die bisherige Lebensführung besser passt.
Natürlich darf auch der gesundheitliche Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben. Selbst wenn der Geldbeutel noch so knapp ist, ist es wenig sinnvoll, rund um die Uhr zu arbeiten und am Ende dann ein Burn-out zu riskieren. Dann sind in der Regel nämlich sowohl der Nebenjob als auch der Hauptjob in Gefahr und die finanzielle Misere spitzt sich noch weiter zu.
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