Die Ausbildung zum Zollbeamten
Die Ausbildung zum Zollbeamten ähnelt im Grunde genommen stets der, anderer waffentragender Beamter, beispielsweise Polizisten. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung sind ein entsprechendes Alter und körperliche Fitness. Die Ausbildung selbst dauert 2 Jahre und endet mit einer Laufbahnprüfung und erst nach deren Abschluss wird der Zollanwärter letztendlich auch verbeamtet. Am Beginn muss der Zollanwärter ein 10-tägiges Einführungspraktikum durchlaufen, bei dem ihm die Konsequenzen seiner Entscheidung, Mitarbeiter des Zoll zu werden, vor Augen geführt werden. Unmittelbar im Anschluss daran folgt ein viermonatiger Einführungslehrgang. Bei diesem werden dem Anwärter die Grundlagen seines künftigen Berufs beigebracht. Das sind beispielsweise:
– das Zolltarifrecht
– das Vollzugsrecht
– Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
– Strafrecht
– Ordnungswidrigkeitenrecht
– Verbrauchssteuerrecht
– allgemeines Steuerrecht
All diese Rechtsgebiete müssen vom Absolventen intensiv gelernt und verinnerlicht werden. Ihr erlerntes Wissen müssen die Auszubildenden des Zolls anschließend dann in einer schriftlichen Zwischenprüfung unter Beweis stellen, die wiederum aus mehreren Teilprüfungen besteht.
Die Praxis soll‘s bringen
Im Anschluss an diesen theoretischen Teil der Ausbildung erfolgt eine 16 monatige praktische Ausbildung, in der die Zollanwärter im Zollbetriebsdienst praktisch und wiederum theoretisch geschult werden. Ein anschließender viermonatiger Abschlusslehrgang vermittelt dem angehenden Zollbeamten den letzten Schliff. Es schließt sich eine Laufbahnprüfung an, die 4 schriftliche und einen mündlichen Teil enthält.
Für Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Mitarbeiter gelten jedoch stets besondere Regeln, die zuvor erfragt werden können.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen ist der Prüfling Zollbeamter. Als solcher kann er alle Vergünstigungen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erlangen, beispielsweise einen Kredit für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Diese Vergünstigungen, besonders in der Versicherung- und Finanzbranche, sind in der Regel mannigfaltig. Da Beamte ein sicheres Einkommen haben und nicht gekündigt werden können, ist es für den Kreditgeber ein Leichtes, ihm einen Kredit ohne besondere Sicherheiten zu überlassen. Es gibt sogar ein spezielles Kreditinstitut, das ursprünglich nur für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zugänglich war. Mittlerweile kann dort jedoch jedermann einen Kredit erlangen, muss allerdings deutlich mehr Zinsen zahlen. Ähnliches gilt beispielsweise beim Abschluss einer Autoversicherung. Hier erhalten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte sogar einen kleinen Bonus, wenn sie sich die richtige Versicherung aussuchen. Damit werden bestimmte Berufsgruppen, die ein regelmäßiges und meist überdurchschnittliches Einkommen haben, an das jeweilige Versicherungsunternehmen dauerhaft gebunden. Sollte der Zollbeamte im Laufe seines Berufslebens die Eigenschaft als Beamter verlieren, beispielsweise weil er das Beamtenverhältnis selbst kündigt, muss er dies dem Versicherungsunternehmen bzw. der kreditgebenden Bank unverzüglich mitteilen. Er wird dann hochgestuft. Vergisst er das, kann das für ihn sehr teuer werden.
Bildquelle: Autor: Holger.Ellgaard; CC