Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates im Überblick
Der Betriebsrat kümmert sich um die Belange der Arbeitnehmer. Er soll die Beschäftigung im Betrieb sichern und fördern und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer beantragen, sowie deren Anregungen aufgreifen. Zusammen mit dem Arbeitgeber soll der Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge gemeinsam mit den Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle von Betrieb und Arbeitnehmer seine Aufgaben übernehmen und von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Der Betriebsrat fungiert als Bindeglied zwischen Belegschaft und Betriebsführung und er setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer im Einzelnen ebenso ein wie für Interessen, die von der gesamten Belegschaft vertreten werden. In der Betriebsvereinbarung werden die einzelnen Aufgaben des Betriebsrats festgehalten und neben einigen grundlegenden Aufgaben können Betriebsräte auch ein Mitspracherecht in verschiedenen Bereichen durchsetzen.
Der Betriebsrat stützt die Position der Arbeitnehmer
Um die Interessen der Arbeitnehmer zu stützen, braucht der Betriebsrat natürlich ein breites Wissen, das auch neue Regelungen und Gesetze einschließt. Da vor allem in den letzten zehn Jahren verschiedene Gesetze und Regelungen im Arbeitsrecht überdacht und geändert wurden, muss der Betriebsrat sein Wissen stets auf dem neuesten Stand halten können. Dazu gibt es seit einigen Jahren die AfA Sommer Tagung für Betriebsräte, bei der praxisnahes Wissen vermittelt wird und Netzwerke geschaffen und erweitert werden können. Das ist notwendig, weil der Betriebsrat ein breit gefächertes Aufgabengebiet betreuen muss und dazu detaillierte Informationen aus dem Arbeitsrecht benötigt.
Der Betriebsrat wacht unter anderem darüber, dass:
• die Gesetze und Verordnungen zugunsten der Arbeitnehmer durchgeführt und eingehalten werden
• der Arbeitgeber die Vereinbarungen aus der Betriebsvereinbarung durchführt
• die Gleichstellung von Mann und Frau durchgesetzt wird
• der Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert
• schwerbehinderte und schutzbedürftige Personen eingegliedert und geschützt werden
• die Beschäftigung im Betrieb für alle Arbeitnehmer gesichert und gefördert wird
• Maßnahmen für den Arbeitsschutz ergriffen werden
• Der betriebliche Umweltschutz gefördert wird
Sein Mitbestimmungsrecht gilt zusätzlich in folgenden Bereichen:
• Arbeitszeit (Pausenregelung und Gleitzeit)
• Unfallverhütung
• Urlaubsregelung
• Ordnung des Betriebs ( Videoüberwachung, Parkplatzvergabe ect.)
• Kurzarbeit & Überstundenregelungen
• Gehaltsgrundsätze, Gehaltsstufen, leistungsbezogenes Entgelt
Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in diesen Bereichen, wenn sie in die Betriebsvereinbarung aufgenommen wurden oder eine tarifliche Regelung gilt, die oben genannte Punkte beinhaltet. Gibt es einen gültigen Tarifvertrag, so darf der Betriebsrat nur im darin vorgegebenen Rahmen agieren. Gleichzeitig verpflichtet sich ein Betriebsrat über die persönlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers zu schweigen und als Vertreter der Solidarinteressen vertritt er auch einen einzelnen Arbeitnehmer, wenn dieser durch eine Entscheidung der Betriebsführung benachteiligt werden soll.