Das Berufsbild des Fachanwalts für Arbeitsrecht unter der Lupe
In der heutigen Zeit mehren sich die Streitfälle sowohl im privaten wie auch im beruflichen Bereich. Mal sind sich die Nachbarn nicht einig darüber, wie hoch die Hecke sein darf, mal gibt Lärm spielender Kindern Anlass zum Klagen und mal ist eine Kündigung der Grund, warum ein Rechtsanwalt aufgesucht wird. Ein Rechtsanwalt kümmert sich stets um die rechtlichen Belange seiner Mandanten und versucht den Streitfall zu einem positiven Ergebnis zu führen.
Doch es ist nicht immer ganz einfach einen passenden Rechtsanwalt zu finden. Fast in jeder deutschen Stadt gibt es niedergelassene Anwälte und Kanzleien, sodass die Wahl des besten Anwalts häufig auch schlechtweg Glücksache ist.
Der richtige Anwalt für jeden Streitfall
Wer sich gezwungen sieht, einen Anwalt zu konsultieren, weil der Streitfall möglicherweise nicht mehr außergerichtlich geklärt werden kann, der sollte in der Regel jedoch eines beachten: Die meisten Rechtsanwälte haben sich auf ein Berufsfeld spezialisiert, sodass sie in diesem Bereich entsprechend auch die meisten Erfahrungen besitzen. Wer beispielsweise eine Scheidung vollziehen möchte, der ist unter Umständen bei einem Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat, falsch. Gleiches verhält sich natürlich im umgekehrten Fall.
Mittlerweile sehr stark frequentiert sind vor allem die Fachanwälte für Arbeitsrecht. Unter der Bezeichnung Anwalt Arbeitsrecht gibt das Internet eine große Zahl infrage kommender Kanzleien preis, denn die Nachfrage nach diesen Anwälten ist aktuell so hoch wie nie zuvor. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt die Belange seiner Mandanten, wenn diese im Streitfall mit dem jeweiligen Arbeitgeber liegen.
Die Ausbildung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beinhaltet das Individualarbeitsrecht, das Kollektive Arbeitsrecht sowie das Verfahrensrecht. Ebenfalls muss der Anwalt für Arbeitsrecht nachweisen, dass er bereits praktische Erfahrungen sammelt konnte. Geregelt ist dies im § 10 der Fachanwaltsordnung. Nur Anwälte, die diesbezügliche Kenntnisse vorweisen können, dürfen sich fortan auch Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen.