Beruf: Für wen lohnt sich ein Dienstwagen?
Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug an, doch die Nutzung eines solchen Fahrzeugs bringt nicht nur Vorteile mit sich. In der Regel muss ein Fahrtenbuch geführt werden, damit private Fahrten von Dienstfahrten unterschieden werden können und auch das Finanzamt meldet Ansprüche an, weil ein Dienstwagen einen geldwerten Vorteil darstellt. Mit einem Dienstfahrzeug erhöht sich das Gehalt, das versteuert werden muss und auch die Sozialversicherungsbeiträge können steigen.
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Hier eine kleine Beispielrechnung:
Die 1 Prozentrechnung kommt bei den meisten Verträgen anstelle eines Fahrtenbuchs zum Einsatz. Dabei wird ein Prozent des Neuwagenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Ein durchschnittlicher Kombi mit einem Neuwagenpreis von 27.000 Euro würde sich in der monatlichen Gehaltsabrechnung mit einem Aufschlag von 270 Euro bemerkbar machen. Für dieses „zusätzliche Gehalt“ müssen dann natürlich auch Steuern abgeführt werden und wer damit in eine höhere Steuerklasse rutscht, muss mehr als 100 Euro an Steuern zusätzlich einrechnen. Höhere Sozialabgaben sind dabei noch nicht eingerechnet und auch 0,03 Prozent des Neupreises mal Entfernungskilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort werden noch aufgeschlagen. Nachzulesen sind diese Bestimmungen in § 8 des Einkommenssteuergesetzes.
Rechnet sich der Dienstwagen nach dieser Aufstellung noch, kommt es auf die weiteren Bedingungen an. Einige Arbeitgeber übernehmen alle weiteren Kosten für das Fahrzeug und andere Unternehmen überlassen ihren Mitarbeitern die Unterhaltskosten. Verschleißteile oder günstige neue Reifen finden Sie in diesem Fall über diese Webseite. Vor einer Entscheidung für oder gegen einen Dienstwagen sollten aber auch die privaten Nutzungsmöglichkeiten und das Thema Fahrtenbuch angesprochen werden.
Fahrten ins Ausland und in den Urlaub
Nicht jeder Arbeitgeber gestattet seinem Mitarbeiter mit dem Dienstwagen in den Urlaub zu fahren oder private Fahrten ins Ausland zu unternehmen. Vor allem für Regionen in Grenznähe lohnt sich der Dienstwagen nicht, wenn die Familie öfter übers Wochenende ins Nachbarland fährt oder dort regelmäßig einkaufen geht.
Das Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist zwingend notwendig, wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt werden soll und die 1 Prozentregelungspauschale nicht zum Einsatz kommt. Jede einzelne Fahrt muss darin aufgelistet werden und das Finanzamt begrüßt elektronische Fahrtenbücher, während Exel-Tabellen nicht akzeptiert werden. Sie allerdings kosten zwischen 500 und 1.300 Euro und sind in der Regel aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen will. Jede vergessene Fahrt kann steuerlich große Nachteile bedeuten und zudem kann es auch Probleme mit der Versicherung geben. Disziplin ist daher gefragt, wenn die Fahrt zum Bäcker ebenso wie die Fahrt zur Arbeit eingetragen werden muss.
Fazit:
Je günstiger ein Dienstwagen im Anschaffungspreis ist und je weniger er privat genutzt werden soll, desto mehr rechnet er sich für den Arbeitnehmer.
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