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Abmahnungen und Kündigungen unterliegen gesetzlichen Vorlagen

Leider gibt es auf einer Arbeitsstelle nicht nur erfreuliche Vorgänge. So kann es dazu kommen, dass eine Abmahnung und Kündigung ausgesprochen werden muss. Doch wann es genau dazu kommen kann und welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, soll nachfolgend kurz umrissen werden. Eine Abmahnung ist der Vorläufer einer Kündigung, die wegen des Verhaltens eines Mitarbeiters ausgesprochen wird. Eventuell kann durch eine Abmahnung der Mitarbeiter auf sein schlechtes Verhalten aufmerksam gemacht werden und dieses wird danach abgestellt.

Gründe für eine Abmahnung könnten zum Beispiel unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz oder auch die Beleidigung von Kollegen oder einfach schlechte Leistung sein. Erst wenn die Abmahnung in diesen Fällen keine Wirkung zeigt kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Bei besonders schweren Verfehlungen kann jedoch auf die Abmahnung und Kündigung direkt zusammengelegt und die direkte Kündigung veranlasst werden. Hierzu können zum Beispiel Diebstahl oder größere Störungen im Betrieb zählen. In einer Abmahnung muss das angeprangerte Verhalten beschrieben sein, ebenso muss ein Vermerk auf die Vertragswidrigkeit enthalten sein, wie auch eine Androhung von weiteren Konsequenzen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte die schriftliche Form mit Datum und Unterschrift gewählt werden. Nach der Abmahnung muss genügend Zeit eingeräumt werden, um eine Besserung zeigen zu können. Diese muss mindestens vier Wochen betragen. Je nach Vergehen können auch mehrere Abmahnungen folgen, ehe eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Kündigung sollte für jeden das allerletzte Mittel darstellen. Der Arbeitgeber hat nach einer Kündigung die Pflicht den Arbeitnehmer darauf zu verweisen, dass er sich arbeitslos melden und sich auch an der Arbeitssuche beteiligen muss. Hierfür ist es erforderlich, vom Arbeitgeber für etwaige Termine freigestellt zu werden. Unterschieden wird bei der Kündigung zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung. Letztere kann nur aufgrund bestimmter Umstände erfolgen. In jedem Fall muss das Kündigungsschutzgesetz berücksichtigt werden, bei dem beide Parteien zum Recht verholfen wird. Das Kündigungsschreiben sollte schriftlich sein und den Zeitpunkt der Kündigung nennen. Gründe können ebenfalls enthalten sein.

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