Privates Surfen am Arbeitsplatz
Wer von Berufswegen auf die Nutzung des Internets angewiesen ist, unterliegt schnell der Versuchung, auch die eine oder andere private Angelegenheit auf diesem Wege zu regeln. Eine kurze eMail an die Freundin, ein Blick auf die Börsenkurse der eigenen Aktien. Ein Umstand, mit dem Arbeitgeber durchaus nicht überall und zu jeder Zeit angemessen umgehen können. Was ist erlaubt, was ist verboten? Über diese und weitere Fragen informiert die FAM in einem Workshop für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Heute schon privat gesurft?
Gehören Sie auch zu den Menschen, die eine kurze Arbeitspause nutzen, um mal schnell ins Internet gehen? Es dauert ja nur ein paar Minuten. Aber was sagt Ihr Chef dazu? Dürfen Sie beliebig surfen? Private eMails versenden? Ob man den Internetarbeitsplatz für private Zwecke nutzen darf oder nicht, in dieser Frage hält sich das Arbeitsrecht bislang eher bedeckt. Richter am Arbeitsgericht in Wesel haben entschieden: 100 Stunden pro Jahr, privat im Internet, während der Arbeitszeit, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Die Begründung: Passt dem Chef das Surfen nicht, muss er es zuerst einmal ausdrücklich verbieten und einen Verstoß abmahnen. Auf der anderen Seite gilt: Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber die private Internetnutzung nicht ausdrücklich untersagt hat, führt noch nicht zu einer Erlaubnis. Sämtliche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nämlich zunächst grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden.
Gut informiert – richtig handeln
Nach einer Studie des Bonner Informationsdienstes “Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte” surfen oder mailen über 90% aller vernetzten Arbeitnehmer im Büro auch zu privaten Zwecken. Und die Hälfte davon sogar länger als 3 Stunden pro Woche. Die Internetnutzung am Arbeitsplatz wirft immer wieder zahlreiche rechtliche Probleme auf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide Seiten des Arbeitsverhältnisses unterliegen dabei immer wieder Irrtümern über ihre Rechte und Pflichten und die möglichen Konsequenzen ihres Handelns. Wann ist davon auszugehen, dass die private Nutzung erlaubt ist? Kann der Chef die Kommunikation des Arbeitnehmers überwachen? Wann greift der Datenschutz und wie viel Mitbestimmung hat der Betriebsrat? Zu diesen und weiteren Themen bietet die FAM am 24. November den Workshop „Internet am Arbeitsplatz“ an. Der Kurs richtet sich sowohl an Geschäftsführer und leitende Angestellte, als auch an Mitarbeiter und alle Interessierten, die sich über Rechtsfragen und Kontrollmöglichkeiten informieren wollen.