Berufsausbildung beim Finanzamt – gehobener Dienst in Bayern
Eine berufliche Laufbahn mit dem Staat als Arbeitgeber hat auch in der Zeit der Krisen nichts von ihrer Attraktivität eingebüßt, denn kaum ein Job ist so sicher und außerdem erhalten Beamte auch viele Zuschüsse und Förderungen. Das Finanzamt ist hier ein großer Bereich, der immer wieder Auszubildende sucht und wer zum Beamten der Steuerverwaltung werden möchte, bewirbt sich beim Finanzamt um einen begehrten Ausbildungsplatz, für den einige Bedingungen erfüllt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die Voraussetzungen für die Berufsausbildung beim FA
Ein sehr guter Realschulabschluss gilt als Grundvoraussetzung für eine Chance auf einen Ausbildungsplatz beim Finanzamt und vor allem auf den Fächern Mathematik, Recht und Wirtschaft liegt das Augenmerk der jeweiligen Personalstellen. Wer nicht den mittleren Dienst anstrebt, sondern den höheren oder gehobenen Dienst antreten möchte, braucht allerdings ein Studium und kann mit dem Realschulabschluss nicht einsteigen. PC-Kenntnisse und Maschinenschreiben gehören ebenfalls zu den Grundkenntnissen, die man bei jeder Laufbahn voraussetzt und es gibt auch ein Auswahlverfahren, bei dem eine Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden darf. Eine ständige Lernbereitschaft wird ebenfalls verlangt, denn es gibt immer wieder Gesetzesänderungen, die natürlich umgesetzt werden müssen. Zahlen und Daten sind das tägliche Geschäft im Finanzamt und nur wer gern mit ihnen umgeht, sollte sich um einen Ausbildungsplatz dort bewerben.
Die Ausbildung
Einen Steuerrechner haben die meisten Auszubildenden im Finanzamt sicher schon vor ihrem ersten Arbeitstag gesehen, doch die Grundlagen des Steuerrechts und die Abgabenverordnungen werden erst hier erlernt. Neben der theoretischen Ausbildung wartet auf die Lehrlinge auch ein Training im Umgang mit den Kunden. Vor allem am Telefon müssen Fragen kurz, aber kompetent beantwortet werden können, aber auch der persönliche Umgang mit Menschen wird geübt. Etwa 820.- Euro monatlich verdient ein Azubi beim Finanzamt, wenn er mit dem Realschulabschluss einsteigt und am Ende der Ausbildung steht eine Anstellungs- und Laufbahnprüfung, die auch Voraussetzung für die Eingruppierung in die jeweilige Gehaltsklasse dient.