Fehlt es deutschen Arbeitnehmern an Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber?
In den letzten Jahren kommt immer wieder die Behauptung von Arbeitgebern auf, dass die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer nicht loyal dem jeweiligen Betrieb gegenüber sind. Eine SWOT-Analyse konnte diese Behauptung sogar untermauern. Aber warum entsteht dieser plötzliche Umschwung? Galten wir Deutschen auf der ganzen Welt, als fleißig und loyal. Gründe dafür können sehr mannigfaltig sein. Auf jeden Fall spielt hier auch der Umstand der Wirtschaftskrise eine tragende Rolle. Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, wie lange er noch in diesem Betrieb arbeiten wird, wird wohl auch die Loyalität nicht besonders groß sein. Noch vor einigen Jahrzehnten wurde der Betrieb kaum gewechselt, Arbeiter waren bis zu ihrer Rente bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Heute sieht dies wieder ganz anders aus, denn gerade Personen, die kurz vor ihrer Rente stehen, stehen auch im Berufsleben auf sehr wackeligen Beinen. Oft werden diese Mitarbeiter aus Kostengründen einfach wegrationalisiert. Die Mitarbeiter bleiben somit immer auf der Strecke. Da kann sich wohl auch ein Arbeitgeber nicht sonderlich viel Loyalität erwarten.
Was zählt eigentlich zu den Pflichten des Arbeitnehmers?
Die vorrangige Pflicht eines Arbeitnehmers ist vor allem die Erbringung der vorgegebenen Leistungen. Im Arbeitsvertrag sind diese Leistungen auch schriftlich fixiert. Neben dieser Hauptpflicht werden aber auch zahlreiche Nebenverpflichtungen eingegangen. So muss der Arbeitnehmer sich immer rechtzeitig in den Krankenstand melden. Kurzfristige Erkrankungen können zwar immer wieder mal vorkommen, aber wenn dies jeden Montag vorkommt, wird der Arbeitgeber wohl eher auf einen Missbrauch der Pflichten plädieren. Zudem muss der Arbeitnehmer mit den Geräten und Maschinen, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sorgfältig umgehen. Werden Maschinen absichtlich zerstört oder beschädigt, kann der Arbeitgeber auf einen finanziellen Ersatz pochen. Die Verschwiegenheitspflicht stellt einen weiteren Aspekt dar. Schon bei der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag willigt der Arbeitnehmer ein, dass Geheimnisse, die das Unternehmen betreffen, nicht nach außen getragen werden, ansonsten kann der Betrieb auch eine Entschädigung einfordern.