Wie finden sich Menschen mit Behinderung in der Berufswelt zurecht?
Was versteht man unter einer Behinderung? Genau kann dieser Begriff nicht definiert werden, denn Behinderung ist schwer greifbar. Das liegt vor allem auch daran, dass unter Behinderung jeder etwas anderes versteht. Generell entscheidet die Schwere der Behinderung natürlich auch darüber, welche Arbeit ausgeführt werden kann oder ob der Betroffene überhaupt arbeiten kann. Sicher ist auf jeden Fall, dass Schwerbehinderte mit Einschränkungen im Berufsleben rechnen müssen. Eine Behinderung ist kein kurzfristiger Krankheitszustand, sondern als Behinderung wird eine dauerhafte Einschränkung bezüglich der Normen und Anforderungen der Sozietät bezeichnet. Aber genau aus diesem Grund ist es durchaus möglich, Behinderte in den Arbeitsalltag zu integrieren. Allerdings müssen dafür einige Vorkehrungen von Seiten des Arbeitgebers getroffen werden.
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Behinderung und Beruf, das ist ein schwieriges Thema
In erster Linie ist hier natürlich sehr viel Feingefühl gefragt. Aber auch die rechtliche Seite darf nicht vergessen werden. Behinderte, und auch Arbeitgeber, haben einige Rechte und Pflichten, an die sie sich halten müssen. Vor allem für Behinderte, die eine Arbeitsstelle suchen sind Fragen wie
– Muss man dem Chef sagen, dass man behindert ist?
– Hat der zukünftige Arbeitgeber die Pflicht auf besondere Rücksichtnahme?
– Haben Behinderte ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Von besonderer Wichtigkeit. Das sind nur ein paar Sachen, über die sich Behinderte vor der Bewerbung Gedanken machen sollten
Berufliche Integration von Behinderten
Behindert sein heißt nicht, dass man am Arbeitsleben nicht mehr teilnehmen kann. Immer mehr Unternehmen reservieren für Behinderte spezielle Arbeitsplätze, die ihren Anforderungen entgegenkommen. Es gibt sogar Unternehmen, die nur Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen einstellen. Dazu gehören zum Beispiel Behindertenwerkstätten oder bestimmte Abteilungen der unterschiedlichsten Unternehmen. Behindertenwerkstätten oder spezielle Abteilungen orientieren sich dabei ganz stark an den Erfordernissen der offenen Marktwirtschaft, allerdings unter Berücksichtigung der speziellen Situation der Arbeitnehmer.
Arbeitsämtern oder andere Arbeitsvermittler bieten in der Regel so genannte geschützte Arbeitsplätze an, die speziell an die Erfordernisse der unterschiedlichsten Behinderungen angepasst werden. Ab einer bestimmten Größe sieht auch der Gesetzgeber vor, dass Unternehmen bevorzugt für bestimmte Arbeitsplätze behinderte Personen einstellen.